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Baden-Württemberg Landkreis Freudenstadt Horb am Neckar

Hebesätze Horb am Neckar

Landkreis Freudenstadt · AGS 08237040 · 25.513 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Horb am Neckar, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Horb am Neckar aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Freudenstadt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Horb am Neckar bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Horb am Neckar im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 73-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Horb am Neckar im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horb am Neckar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horb am Neckar 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freudenstadt 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horb am Neckar auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Horb am Neckar liegt

Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horb am Neckar Grundsteuer B
Bad Rippoldsau-Schapbach 360 % −10 Prozentpunkte 400 %
Empfingen 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Freudenstadt 380 % +10 Prozentpunkte 450 %
Waldachtal 360 % −10 Prozentpunkte 380 %
Pfalzgrafenweiler 355 % −15 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Horb am Neckar konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Horb am Neckar, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Horb am Neckar noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horb am Neckar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horb am Neckar?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horb am Neckar?

Horb am Neckar setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Horb am Neckar hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Horb am Neckar liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Horb am Neckar per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Horb am Neckar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.