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Hebesätze Bad Rippoldsau-Schapbach
Bad Rippoldsau-Schapbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Freudenstadt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Bad Rippoldsau-Schapbach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Rippoldsau-Schapbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 919-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Bad Rippoldsau-Schapbach im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Rippoldsau-Schapbach | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Freudenstadt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Rippoldsau-Schapbach auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Rippoldsau-Schapbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Empfingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Waldachtal | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Pfalzgrafenweiler | 355 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Alpirsbach | 350 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
| Baiersbronn | 350 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Bad Rippoldsau-Schapbach an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Bad Rippoldsau-Schapbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Rippoldsau-Schapbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Rippoldsau-Schapbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Rippoldsau-Schapbach?
Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Rippoldsau-Schapbach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Rippoldsau-Schapbach hoch?
Bad Rippoldsau-Schapbach liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Freudenstadt von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.