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Baden-Württemberg Landkreis Freudenstadt Pfalzgrafenweiler

Hebesätze Pfalzgrafenweiler

Landkreis Freudenstadt · AGS 08237054 · 7.188 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Pfalzgrafenweiler ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 355 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Freudenstadt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Pfalzgrafenweiler im Vergleich steht

Der Wert von 355 % ordnet Pfalzgrafenweiler im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 55 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 363-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Pfalzgrafenweiler im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pfalzgrafenweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pfalzgrafenweiler 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freudenstadt 350 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfalzgrafenweiler auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pfalzgrafenweiler Grundsteuer B
Alpirsbach 350 % −5 Prozentpunkte 380 %
Bad Rippoldsau-Schapbach 360 % +5 Prozentpunkte 400 %
Baiersbronn 350 % −5 Prozentpunkte 350 %
Empfingen 360 % +5 Prozentpunkte 350 %
Eutingen im Gäu 350 % −5 Prozentpunkte 375 %

Gewerbesteuer in Pfalzgrafenweiler an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 355 % macht daraus 11.865,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Pfalzgrafenweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pfalzgrafenweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfalzgrafenweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfalzgrafenweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfalzgrafenweiler?

Pfalzgrafenweiler setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pfalzgrafenweiler hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Pfalzgrafenweiler liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Pfalzgrafenweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.