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Baden-Württemberg Landkreis Freudenstadt Freudenstadt

Hebesätze Freudenstadt

Landkreis Freudenstadt · AGS 08237028 · 24.083 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freudenstadt, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Freudenstadt beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Freudenstadt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Freudenstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Freudenstadt im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 83-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Freudenstadt nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freudenstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freudenstadt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freudenstadt 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freudenstadt auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freudenstadt Grundsteuer B
Horb am Neckar 370 % −10 Prozentpunkte 390 %
Bad Rippoldsau-Schapbach 360 % −20 Prozentpunkte 400 %
Empfingen 360 % −20 Prozentpunkte 350 %
Waldachtal 360 % −20 Prozentpunkte 380 %
Pfalzgrafenweiler 355 % −25 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Freudenstadt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Freudenstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Freudenstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freudenstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freudenstadt?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freudenstadt?

Freudenstadt setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Freudenstadt hoch?

Der Median Landkreis Freudenstadt liegt bei 350 %. Freudenstadt liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Freudenstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Freudenstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.