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Bayern Landkreis Freising Hohenkammer

Hebesätze Hohenkammer

Landkreis Freising · AGS 09178133 · 2.704 Einwohner

Gewerbesteuer
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hohenkammer ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 280 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hohenkammer bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hohenkammer im niedrigsten Fünftel; der Satz von 280 % kommt insgesamt 16 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 24 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.084-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hohenkammer im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenkammer, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenkammer 280 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −100 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenkammer auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Hohenkammer

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenkammer Grundsteuer B
Hallbergmoos 320 % +40 Prozentpunkte 275 %
Paunzhausen 320 % +40 Prozentpunkte 320 %
Gammelsdorf 330 % +50 Prozentpunkte 350 %
Hörgertshausen 330 % +50 Prozentpunkte 300 %
Kirchdorf a.d.Amper 330 % +50 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Hohenkammer an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 280 % sind das 9.359,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Hohenkammer selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hohenkammer noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenkammer

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenkammer?

Der Hebesatz liegt bei 280 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 9.359,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenkammer?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 280 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenkammer hoch?

Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %. Hohenkammer liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hohenkammer. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hohenkammer
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.