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Hebesätze Hallbergmoos
Für Hallbergmoos ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 275 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Hallbergmoos zum Landesdurchschnitt liegt
Hallbergmoos liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 194-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hallbergmoos ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hallbergmoos | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Freising | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hallbergmoos auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Hallbergmoos liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hallbergmoos | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Paunzhausen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Gammelsdorf | 330 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Hörgertshausen | 330 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Kirchdorf a.d.Amper | 330 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
| Kranzberg | 330 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
Was der Hebesatz in Hallbergmoos in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hallbergmoos nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hallbergmoos noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Hallbergmoos
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 16.955.589 Euro | 1.418 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.802.835 Euro | 151 Euro |
| Grundsteuer B | 1.727.825 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 44.633 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.959 | |
Je Einwohner flossen Hallbergmoos im Berichtsjahr 2024 1.418 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hallbergmoos
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hallbergmoos?
In Hallbergmoos gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hallbergmoos?
275 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Hallbergmoos hoch?
Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %. Hallbergmoos liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hallbergmoos legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.