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Bayern Landkreis Freising Kirchdorf a.d.Amper

Hebesätze Kirchdorf a.d.Amper

Landkreis Freising · AGS 09178136 · 3.290 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kirchdorf a.d.Amper beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Kirchdorf a.d.Amper bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kirchdorf a.d.Amper im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 918-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchdorf a.d.Amper ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchdorf a.d.Amper, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchdorf a.d.Amper 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchdorf a.d.Amper auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchdorf a.d.Amper Grundsteuer B
Gammelsdorf 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hörgertshausen 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kranzberg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Langenbach 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Allershausen 340 % +10 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Kirchdorf a.d.Amper in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchdorf a.d.Amper noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchdorf a.d.Amper

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf a.d.Amper?

In Kirchdorf a.d.Amper gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchdorf a.d.Amper?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf a.d.Amper hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Kirchdorf a.d.Amper liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kirchdorf a.d.Amper
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.