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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Hochstadt (Pfalz)

Hebesätze Hochstadt (Pfalz)

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337041 · 2.649 Einwohner

Gewerbesteuer
388 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hochstadt (Pfalz) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 388 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hochstadt (Pfalz) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hochstadt (Pfalz) im vierten Fünftel; der Satz von 388 % kommt insgesamt 2 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.558 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 249-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hochstadt (Pfalz) im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hochstadt (Pfalz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hochstadt (Pfalz) 388 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +8 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hochstadt (Pfalz) auf Platz 41, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hochstadt (Pfalz) Grundsteuer B
Gleisweiler 390 % +2 Prozentpunkte 490 %
Gleiszellen-Gleishorbach 390 % +2 Prozentpunkte 470 %
Pleisweiler-Oberhofen 390 % +2 Prozentpunkte 465 %
Rhodt unter Rietburg 390 % +2 Prozentpunkte 480 %
Roschbach 390 % +2 Prozentpunkte 480 %

Was die Gewerbesteuer in Hochstadt (Pfalz) konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 388 % sind das 12.968,90 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 267,40 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hochstadt (Pfalz), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hochstadt (Pfalz) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hochstadt (Pfalz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hochstadt (Pfalz)?

In Hochstadt (Pfalz) gilt ein Hebesatz von 388 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.968,90 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hochstadt (Pfalz)?

Hochstadt (Pfalz) setzt die Grundsteuer B auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hochstadt (Pfalz) hoch?

Gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 % liegt der Satz von Hochstadt (Pfalz) 8 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hochstadt (Pfalz) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hochstadt (Pfalz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.