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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Rhodt unter Rietburg

Hebesätze Rhodt unter Rietburg

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337066 · 1.174 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rhodt unter Rietburg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Rhodt unter Rietburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rhodt unter Rietburg im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 594-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Rhodt unter Rietburg nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rhodt unter Rietburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rhodt unter Rietburg 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rhodt unter Rietburg auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Rhodt unter Rietburg liegt

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rhodt unter Rietburg Grundsteuer B
Gleisweiler 390 % 0 Prozentpunkte 490 %
Gleiszellen-Gleishorbach 390 % 0 Prozentpunkte 470 %
Pleisweiler-Oberhofen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Roschbach 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Schweigen-Rechtenbach 390 % 0 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Rhodt unter Rietburg

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Rhodt unter Rietburg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Rhodt unter Rietburg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rhodt unter Rietburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rhodt unter Rietburg?

In Rhodt unter Rietburg gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rhodt unter Rietburg?

Rhodt unter Rietburg setzt die Grundsteuer B auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rhodt unter Rietburg hoch?

Rhodt unter Rietburg liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rhodt unter Rietburg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Rhodt unter Rietburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.