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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Pleisweiler-Oberhofen

Hebesätze Pleisweiler-Oberhofen

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337062 · 852 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Pleisweiler-Oberhofen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Pleisweiler-Oberhofen zum Landesdurchschnitt liegt

Pleisweiler-Oberhofen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 801-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Pleisweiler-Oberhofen vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pleisweiler-Oberhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pleisweiler-Oberhofen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pleisweiler-Oberhofen auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Pleisweiler-Oberhofen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pleisweiler-Oberhofen Grundsteuer B
Gleisweiler 390 % 0 Prozentpunkte 490 %
Gleiszellen-Gleishorbach 390 % 0 Prozentpunkte 470 %
Rhodt unter Rietburg 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Roschbach 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Schweigen-Rechtenbach 390 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Pleisweiler-Oberhofen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Pleisweiler-Oberhofen beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Pleisweiler-Oberhofen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Pleisweiler-Oberhofen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pleisweiler-Oberhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pleisweiler-Oberhofen?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pleisweiler-Oberhofen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pleisweiler-Oberhofen hoch?

Pleisweiler-Oberhofen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Pleisweiler-Oberhofen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Pleisweiler-Oberhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.