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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Gleisweiler

Hebesätze Gleisweiler

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337028 · 612 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gleisweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Gleisweiler zum Landesdurchschnitt liegt

Gleisweiler liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.084-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Gleisweiler ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gleisweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gleisweiler 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gleisweiler auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Gleisweiler mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gleisweiler Grundsteuer B
Gleiszellen-Gleishorbach 390 % 0 Prozentpunkte 470 %
Pleisweiler-Oberhofen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Rhodt unter Rietburg 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Roschbach 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Schweigen-Rechtenbach 390 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Gleisweiler in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Gleisweiler beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gleisweiler nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Gleisweiler noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gleisweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gleisweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gleisweiler?

Gleisweiler setzt die Grundsteuer B auf 490 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gleisweiler hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Gleisweiler liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gleisweiler per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gleisweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.