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Hebesätze Hipstedt
Hipstedt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Hipstedt hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Hipstedt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 664-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hipstedt im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hipstedt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rotenburg (Wümme) | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hipstedt auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Hipstedt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hipstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breddorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Oerel | 350 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Westertimke | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Wilstedt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Basdahl | 340 % | −10 Prozentpunkte | 390 % |
Gewerbesteuer in Hipstedt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Hipstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Hipstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Hipstedt aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 207.591 Euro | 172 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 20.759 Euro | 17 Euro |
| Grundsteuer B | 137.689 Euro | 114 Euro |
| Grundsteuer A | 27.223 Euro | 23 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.209 | |
Hipstedt nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 172 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hipstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hipstedt?
In Hipstedt gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hipstedt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hipstedt hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt Hipstedt 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hipstedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.