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Niedersachsen Landkreis Rotenburg (Wümme) Wilstedt

Hebesätze Wilstedt

Landkreis Rotenburg (Wümme) · AGS 03357055 · 1.757 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wilstedt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Wilstedt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wilstedt im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 562-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Wilstedt im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wilstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wilstedt 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rotenburg (Wümme) 400 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wilstedt auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Wilstedt

Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wilstedt Grundsteuer B
Breddorf 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hipstedt 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Oerel 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Westertimke 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Basdahl 340 % −10 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Wilstedt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Wilstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wilstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wilstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wilstedt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wilstedt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wilstedt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt Wilstedt 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wilstedt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wilstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.