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Niedersachsen Landkreis Rotenburg (Wümme) Breddorf

Hebesätze Breddorf

Landkreis Rotenburg (Wümme) · AGS 03357007 · 1.031 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Breddorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Breddorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Breddorf im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 725-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Breddorf ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Breddorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Breddorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rotenburg (Wümme) 400 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Breddorf auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Breddorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Breddorf Grundsteuer B
Hipstedt 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Oerel 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Westertimke 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Wilstedt 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Basdahl 340 % −10 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Breddorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Breddorf beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Breddorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Breddorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Breddorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Breddorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Breddorf?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Breddorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt der Satz von Breddorf 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Breddorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Breddorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.