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Hebesätze Hausen
Für Hausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 48 Prozentpunkte.
Was der Wert für Hausen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hausen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.386-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hausen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hausen | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Miltenberg | 348 % | Berichtsjahr 2024 | −48 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hausen auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Hausen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hausen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Großwallstadt | 310 % | +10 Prozentpunkte | 310 % |
| Sulzbach a.Main | 310 % | +10 Prozentpunkte | 420 % |
| Eschau | 320 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
| Kleinwallstadt | 320 % | +20 Prozentpunkte | 270 % |
| Niedernberg | 320 % | +20 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Hausen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Hausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Hausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Hausen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 270.400 Euro | 147 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 35.016 Euro | 19 Euro |
| Grundsteuer B | 134.051 Euro | 73 Euro |
| Grundsteuer A | 3.649 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.835 | |
Je Einwohner flossen Hausen im Berichtsjahr 2024 147 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hausen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hausen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hausen?
Die Grundsteuer B liegt bei 280 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hausen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Miltenberg von 348 % liegt Hausen 48 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.