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Bayern Landkreis Miltenberg Kleinwallstadt

Hebesätze Kleinwallstadt

Landkreis Miltenberg · AGS 09676133 · 5.723 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kleinwallstadt, M

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kleinwallstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 270 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 28 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kleinwallstadt hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Kleinwallstadt im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 483-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Kleinwallstadt im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinwallstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinwallstadt 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Miltenberg 348 % Berichtsjahr 2024 −28 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinwallstadt auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kleinwallstadt

Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinwallstadt Grundsteuer B
Eschau 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Niedernberg 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Collenberg 330 % +10 Prozentpunkte 360 %
Großwallstadt 310 % −10 Prozentpunkte 310 %
Sulzbach a.Main 310 % −10 Prozentpunkte 420 %

Gewerbesteuer in Kleinwallstadt an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Kleinwallstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kleinwallstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinwallstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinwallstadt?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinwallstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 270 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinwallstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Miltenberg von 348 % liegt der Satz von Kleinwallstadt 28 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kleinwallstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kleinwallstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.