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Hebesätze Großwallstadt
310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großwallstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.
Wie Großwallstadt zum Landesdurchschnitt liegt
Großwallstadt liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 725-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Großwallstadt im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großwallstadt | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Miltenberg | 348 % | Berichtsjahr 2024 | −38 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großwallstadt auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Großwallstadt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großwallstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Sulzbach a.Main | 310 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Eschau | 320 % | +10 Prozentpunkte | 310 % |
| Hausen | 300 % | −10 Prozentpunkte | 280 % |
| Kleinwallstadt | 320 % | +10 Prozentpunkte | 270 % |
| Niedernberg | 320 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Großwallstadt an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Großwallstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Großwallstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großwallstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großwallstadt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großwallstadt?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Großwallstadt hoch?
Großwallstadt liegt 38 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Miltenberg von 348 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Großwallstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.