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Bayern Landkreis Miltenberg Großwallstadt

Hebesätze Großwallstadt

Landkreis Miltenberg · AGS 09676126 · 4.130 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großwallstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Miltenberg liegt bei 348 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wie Großwallstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Großwallstadt liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 725-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Großwallstadt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großwallstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großwallstadt 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Miltenberg 348 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großwallstadt auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Großwallstadt liegt

Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großwallstadt Grundsteuer B
Sulzbach a.Main 310 % 0 Prozentpunkte 420 %
Eschau 320 % +10 Prozentpunkte 310 %
Hausen 300 % −10 Prozentpunkte 280 %
Kleinwallstadt 320 % +10 Prozentpunkte 270 %
Niedernberg 320 % +10 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Großwallstadt an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Großwallstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Großwallstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großwallstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großwallstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großwallstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Großwallstadt hoch?

Großwallstadt liegt 38 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Miltenberg von 348 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Großwallstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Großwallstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.