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Hebesätze Hagermarsch
Für Hagermarsch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Aurich liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Hagermarsch hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Hagermarsch im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 937-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hagermarsch ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hagermarsch | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Aurich | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Aurich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hagermarsch auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Hagermarsch liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hagermarsch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Großheide | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Hage | 380 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Halbemond | 380 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Ihlow | 380 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Juist | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was der Hebesatz in Hagermarsch in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hagermarsch nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hagermarsch noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Hagermarsch aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 476.915 Euro | 1.149 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 43.926 Euro | 106 Euro |
| Grundsteuer B | 76.614 Euro | 185 Euro |
| Grundsteuer A | 65.736 Euro | 158 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 415 | |
Hagermarsch nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.149 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 415 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hagermarsch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hagermarsch?
Hagermarsch setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hagermarsch?
Hagermarsch setzt die Grundsteuer B auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hagermarsch hoch?
Hagermarsch liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Aurich von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Hagermarsch selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.