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Hebesätze Hage
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hage beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Aurich liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Hage zum Landesdurchschnitt liegt
Hage liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 302-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Hage im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hage | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Aurich | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Aurich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hage auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Hage mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hage | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Großheide | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Hagermarsch | 380 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Halbemond | 380 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Ihlow | 380 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Juist | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Hage konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Hage beschließt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hage, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hage noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Hage tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.195.760 Euro | 337 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 202.241 Euro | 31 Euro |
| Grundsteuer B | 1.061.269 Euro | 163 Euro |
| Grundsteuer A | 14.681 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.520 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Hage im Berichtsjahr 2024 337 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Hage liegt unter diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hage
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hage?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hage?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hage hoch?
Der Median Landkreis Aurich liegt bei 400 %. Hage liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Hage selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.