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Niedersachsen Landkreis Aurich Juist, Inselgemeinde

Hebesätze Juist, Inselgemeinde

Landkreis Aurich · AGS 03452013 · 1.627 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Juist, Inselgemeinde setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Aurich liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Juist, Inselgemeinde im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Juist, Inselgemeinde im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 581-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Juist, Inselgemeinde im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Juist, Inselgemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Juist, Inselgemeinde 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aurich 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Aurich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Juist, Inselgemeinde auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Juist, Inselgemeinde mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Aurich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Juist, Inselgemeinde Grundsteuer B
Großheide 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Hage, Flecken 380 % 0 Prozentpunkte 440 %
Hagermarsch 380 % 0 Prozentpunkte 440 %
Halbemond 380 % 0 Prozentpunkte 440 %
Ihlow 380 % 0 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Juist, Inselgemeinde an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Juist, Inselgemeinde beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Juist, Inselgemeinde selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Juist, Inselgemeinde noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Juist, Inselgemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Juist, Inselgemeinde?

Juist, Inselgemeinde setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Juist, Inselgemeinde?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Juist, Inselgemeinde hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Juist, Inselgemeinde liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Juist, Inselgemeinde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Juist, Inselgemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.