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Hebesätze Gorleben
In Gorleben gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Wie Gorleben zum Landesdurchschnitt liegt
Gorleben liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 886-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Gorleben im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gorleben | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Lüchow-Dannenberg | 420 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gorleben auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Gorleben liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gorleben | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gartow | 380 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
| Höhbeck | 380 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
| Schnackenburg | 380 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
| Bergen an der Dumme | 400 % | +40 Prozentpunkte | 400 % |
| Lemgow | 400 % | +40 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Gorleben an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Gorleben selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gorleben noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Gorleben
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | -4.256 Euro | -7 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | -414 Euro | -1 Euro |
| Grundsteuer B | 108.545 Euro | 177 Euro |
| Grundsteuer A | 9.082 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 614 | |
Je Einwohner flossen Gorleben im Berichtsjahr 2024 -7 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Das Gewerbesteueraufkommen ist negativ: Im Berichtsjahr wurde mehr erstattet als eingenommen. Das Istaufkommen bildet Zahlungsflüsse eines Jahres ab, nicht die Steuerkraft der Gemeinde.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gorleben
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gorleben?
In Gorleben gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gorleben?
Gorleben setzt die Grundsteuer B auf 250 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Gorleben hoch?
Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %. Gorleben liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gorleben. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.