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Niedersachsen Landkreis Lüchow-Dannenberg Schnackenburg

Hebesätze Schnackenburg

Landkreis Lüchow-Dannenberg · AGS 03354021 · 516 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schnackenburg, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schnackenburg beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Schnackenburg im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Schnackenburg im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 912-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schnackenburg im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schnackenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schnackenburg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüchow-Dannenberg 420 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schnackenburg auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Schnackenburg

Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schnackenburg Grundsteuer B
Gartow, Flecken 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Höhbeck 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bergen an der Dumme, Flecken 400 % +20 Prozentpunkte 400 %
Gorleben 360 % −20 Prozentpunkte 250 %
Lemgow 400 % +20 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Schnackenburg konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schnackenburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schnackenburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schnackenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schnackenburg?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schnackenburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schnackenburg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Schnackenburg liegt 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schnackenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schnackenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.