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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Gohrisch

Hebesätze Gohrisch

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628140 · 1.779 Einwohner

Gewerbesteuer
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
470 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
470 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gohrisch beträgt 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 77 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 490 % aus.

Wie Gohrisch bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gohrisch im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 490 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 418 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 343-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Gohrisch im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gohrisch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gohrisch 490 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Gohrisch 490 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +77 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gohrisch auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Gohrisch liegt

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gohrisch Grundsteuer B
Stadt Wehlen 465 % −25 Prozentpunkte 405 %
Bad Schandau 450 % −40 Prozentpunkte 460 %
Dohma 450 % −40 Prozentpunkte 350 %
Rathmannsdorf 450 % −40 Prozentpunkte 460 %
Reinhardtsdorf-Schöna 450 % −40 Prozentpunkte 460 %

Gewerbesteuer in Gohrisch an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt das 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Gohrisch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gohrisch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gohrisch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gohrisch?

In Gohrisch gilt ein Hebesatz von 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.378,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gohrisch?

470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gohrisch hoch?

Gohrisch liegt 77 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gohrisch. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gohrisch
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.