Sachsen › Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ›Gohrisch
Hebesätze Gohrisch
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gohrisch beträgt 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 77 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 490 % aus.
Wie Gohrisch bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gohrisch im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 490 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 418 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 343-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Gohrisch im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gohrisch | 490 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Gohrisch | 490 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +77 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +110 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gohrisch auf Platz 36, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Gohrisch liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gohrisch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Stadt Wehlen | 465 % | −25 Prozentpunkte | 405 % |
| Bad Schandau | 450 % | −40 Prozentpunkte | 460 % |
| Dohma | 450 % | −40 Prozentpunkte | 350 % |
| Rathmannsdorf | 450 % | −40 Prozentpunkte | 460 % |
| Reinhardtsdorf-Schöna | 450 % | −40 Prozentpunkte | 460 % |
Gewerbesteuer in Gohrisch an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt das 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Gohrisch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gohrisch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gohrisch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gohrisch?
In Gohrisch gilt ein Hebesatz von 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.378,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gohrisch?
470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Gohrisch hoch?
Gohrisch liegt 77 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gohrisch. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.