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Sachsen-Anhalt › Burgenlandkreis ›Gleina

Hebesätze Gleina

Burgenlandkreis · AGS 15084150 · 1.179 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Gleina gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.

Wie Gleina zum Landesdurchschnitt liegt

Gleina liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 63 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 325 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 20 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 177-größte von 218 Gemeinden des Landes.

Gleina im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gleina, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gleina 325 % Berichtsjahr 2024 —
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 −26 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gleina auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Gleina

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gleina Grundsteuer B
Finneland 325 % 0 Prozentpunkte 350 %
An der Poststraße 320 % −5 Prozentpunkte 300 %
Freyburg (Unstrut) 340 % +15 Prozentpunkte 400 %
Balgstädt 350 % +25 Prozentpunkte 380 %
Eckartsberga 300 % −25 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Gleina an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 325 % Hebesatz sind 10.863,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Gleina selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gleina noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Aufkommen der Realsteuern in Gleina

Istaufkommen der Realsteuern in Gleina, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer411.153 Euro361 Euro
davon Gewerbesteuerumlage44.278 Euro39 Euro
Grundsteuer B81.381 Euro71 Euro
Grundsteuer A60.487 Euro53 Euro
Einwohner am 31.12.20241.140

Je Einwohner flossen Gleina im Berichtsjahr 2024 361 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gleina

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gleina?

Der Hebesatz liegt bei 325 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.863,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gleina?

Gleina setzt die Grundsteuer B auf 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gleina hoch?

Im Vergleich zum Median Burgenlandkreis von 351 % liegt Gleina 26 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gleina per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Gleina
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.