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Hebesätze Gleina
In Gleina gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Wie Gleina zum Landesdurchschnitt liegt
Gleina liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 63 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 325 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 20 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 177-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Gleina im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gleina | 325 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Burgenlandkreis | 351 % | Berichtsjahr 2024 | −26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gleina auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Gleina
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gleina | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Finneland | 325 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| An der Poststraße | 320 % | −5 Prozentpunkte | 300 % |
| Freyburg (Unstrut) | 340 % | +15 Prozentpunkte | 400 % |
| Balgstädt | 350 % | +25 Prozentpunkte | 380 % |
| Eckartsberga | 300 % | −25 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Gleina an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 325 % Hebesatz sind 10.863,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Gleina selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gleina noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Gleina
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 411.153 Euro | 361 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 44.278 Euro | 39 Euro |
| Grundsteuer B | 81.381 Euro | 71 Euro |
| Grundsteuer A | 60.487 Euro | 53 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.140 | |
Je Einwohner flossen Gleina im Berichtsjahr 2024 361 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gleina
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gleina?
Der Hebesatz liegt bei 325 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.863,13 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gleina?
Gleina setzt die Grundsteuer B auf 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Gleina hoch?
Im Vergleich zum Median Burgenlandkreis von 351 % liegt Gleina 26 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gleina per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.