Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis An der Poststraße

Hebesätze An der Poststraße

Burgenlandkreis · AGS 15084012 · 1.663 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für An der Poststraße ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 31 Prozentpunkte.

Wie An der Poststraße bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt An der Poststraße im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 12 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 151-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für An der Poststraße im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz An der Poststraße, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
An der Poststraße 320 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 −31 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht An der Poststraße auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von An der Poststraße

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu An der Poststraße Grundsteuer B
Finneland 325 % +5 Prozentpunkte 350 %
Gleina 325 % +5 Prozentpunkte 325 %
Eckartsberga 300 % −20 Prozentpunkte 300 %
Finne 300 % −20 Prozentpunkte 300 %
Freyburg (Unstrut) 340 % +20 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in An der Poststraße konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde An der Poststraße, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für An der Poststraße noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in An der Poststraße

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in An der Poststraße?

An der Poststraße setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in An der Poststraße?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in An der Poststraße hoch?

An der Poststraße liegt 31 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Burgenlandkreis von 351 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde An der Poststraße. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von An der Poststraße
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.