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Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Freyburg (Unstrut)

Hebesätze Freyburg (Unstrut)

Burgenlandkreis · AGS 15084135 · 4.596 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freyburg (Unstrut), Stadt

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Freyburg (Unstrut) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wie Freyburg (Unstrut) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Freyburg (Unstrut) im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 31 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 106-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Freyburg (Unstrut) ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freyburg (Unstrut), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freyburg (Unstrut) 340 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 −11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freyburg (Unstrut) auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Freyburg (Unstrut) liegt

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freyburg (Unstrut) Grundsteuer B
Balgstädt 350 % +10 Prozentpunkte 380 %
Goseck 350 % +10 Prozentpunkte 380 %
Hohenmölsen 350 % +10 Prozentpunkte 380 %
Kaiserpfalz 350 % +10 Prozentpunkte 375 %
Kretzschau 350 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Freyburg (Unstrut) in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Freyburg (Unstrut) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Freyburg (Unstrut) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freyburg (Unstrut)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freyburg (Unstrut)?

In Freyburg (Unstrut) gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freyburg (Unstrut)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Freyburg (Unstrut) hoch?

Im Vergleich zum Median Burgenlandkreis von 351 % liegt Freyburg (Unstrut) 11 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Freyburg (Unstrut) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Freyburg (Unstrut)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.