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Hebesätze Gersheim
430 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gersheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 680 %. Der Median Saarpfalz-Kreis liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.
Wie Gersheim zum Landesdurchschnitt liegt
Gersheim liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 91 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 430 %. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 22 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 51-größte von 52 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Gersheim ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gersheim | 430 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saarpfalz-Kreis | 430 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
Von 7 Gemeinden im Saarpfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gersheim auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Gersheim liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gersheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Mandelbachtal | 430 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Blieskastel | 425 % | −5 Prozentpunkte | 560 % |
| Bexbach | 445 % | +15 Prozentpunkte | 470 % |
| St. Ingbert | 390 % | −40 Prozentpunkte | 675 % |
| Homburg | 475 % | +45 Prozentpunkte | 560 % |
Was der Hebesatz in Gersheim in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 430 % Hebesatz sind 14.372,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gersheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Gersheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Gersheim aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.031.352 Euro | 165 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 83.947 Euro | 13 Euro |
| Grundsteuer B | 1.082.220 Euro | 174 Euro |
| Grundsteuer A | 52.810 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.232 | |
Gersheim nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 165 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Saarland liegt der Median bei 362 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gersheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gersheim?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gersheim?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 680 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Gersheim hoch?
Gemessen am Median Saarpfalz-Kreis von 430 % liegt der Satz von Gersheim genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Gersheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.