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Hebesätze Homburg
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Homburg beträgt 475 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 560 %. Der Median Saarpfalz-Kreis liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Homburg hoch?
18 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 475 % fest. Damit liegt Homburg im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 49 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-größte von 52 Gemeinden des Landes.
Homburg im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Homburg | 475 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saarpfalz-Kreis | 430 % | Berichtsjahr 2024 | +45 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +95 Prozentpunkte |
Von 7 Gemeinden im Saarpfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Homburg auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Homburg liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Homburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kirkel | 480 % | +5 Prozentpunkte | 600 % |
| Bexbach | 445 % | −30 Prozentpunkte | 470 % |
| Gersheim | 430 % | −45 Prozentpunkte | 680 % |
| Mandelbachtal | 430 % | −45 Prozentpunkte | 550 % |
| Blieskastel | 425 % | −50 Prozentpunkte | 560 % |
Gewerbesteuer in Homburg an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 475 %, also 15.876,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Homburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Homburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Homburg
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 20.744.579 Euro | 478 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.528.902 Euro | 35 Euro |
| Grundsteuer B | 10.059.773 Euro | 232 Euro |
| Grundsteuer A | 23.047 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 43.382 | |
Je Einwohner flossen Homburg im Berichtsjahr 2024 478 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Saarland liegt der Median bei 362 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Homburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Homburg?
In Homburg gilt ein Hebesatz von 475 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.876,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Homburg?
Die Grundsteuer B liegt bei 560 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Homburg hoch?
Der Median Saarpfalz-Kreis liegt bei 430 %. Homburg liegt damit 45 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Homburg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.