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Saarland Saarpfalz-Kreis St. Ingbert

Hebesätze St. Ingbert

Saarpfalz-Kreis · AGS 10045117 · 35.145 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: St. Ingbert, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
675 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In St. Ingbert gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 675 %. Der Median Saarpfalz-Kreis liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für St. Ingbert bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt St. Ingbert im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 1 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 5-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in St. Ingbert nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz St. Ingbert, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
St. Ingbert 390 % Berichtsjahr 2024
Median Saarpfalz-Kreis 430 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 7 Gemeinden im Saarpfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht St. Ingbert auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von St. Ingbert liegt

Gemeinden im Saarpfalz-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu St. Ingbert Grundsteuer B
Blieskastel 425 % +35 Prozentpunkte 560 %
Gersheim 430 % +40 Prozentpunkte 680 %
Mandelbachtal 430 % +40 Prozentpunkte 550 %
Bexbach 445 % +55 Prozentpunkte 470 %
Homburg 475 % +85 Prozentpunkte 560 %

Ein Rechenbeispiel für St. Ingbert

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

St. Ingbert legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für St. Ingbert fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in St. Ingbert

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in St. Ingbert?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in St. Ingbert?

St. Ingbert setzt die Grundsteuer B auf 675 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in St. Ingbert hoch?

St. Ingbert liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Saarpfalz-Kreis von 430 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

St. Ingbert legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von St. Ingbert
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.