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Hebesätze Mandelbachtal
In Mandelbachtal gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Saarpfalz-Kreis liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Mandelbachtal bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Mandelbachtal im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 22 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 35-grösste von 52 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Mandelbachtal im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mandelbachtal | 430 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saarpfalz-Kreis | 430 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
Von 7 Gemeinden im Saarpfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mandelbachtal auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Mandelbachtal liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mandelbachtal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gersheim | 430 % | 0 Prozentpunkte | 680 % |
| Blieskastel | 425 % | −5 Prozentpunkte | 560 % |
| Bexbach | 445 % | +15 Prozentpunkte | 470 % |
| St. Ingbert | 390 % | −40 Prozentpunkte | 675 % |
| Homburg | 475 % | +45 Prozentpunkte | 560 % |
Was die Gewerbesteuer in Mandelbachtal konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mandelbachtal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mandelbachtal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mandelbachtal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mandelbachtal?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mandelbachtal?
Mandelbachtal setzt die Grundsteuer B auf 550 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Mandelbachtal hoch?
Im Vergleich zum Median Saarpfalz-Kreis von 430 % liegt Mandelbachtal genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mandelbachtal. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.