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Hebesätze Gerach
Gerach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Gerach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Gerach im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.919-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Gerach ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gerach | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bamberg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gerach auf Platz 32, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gerach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Baunach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Bischberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 315 % |
| Schönbrunn i.Steigerwald | 400 % | 0 Prozentpunkte | 180 % |
| Breitengüßbach | 380 % | −20 Prozentpunkte | 380 % |
| Frensdorf | 380 % | −20 Prozentpunkte | 380 % |
Was der Hebesatz in Gerach in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Gerach nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gerach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Gerach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Gerach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 167.823 Euro | 161 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 17.333 Euro | 17 Euro |
| Grundsteuer B | 97.719 Euro | 94 Euro |
| Grundsteuer A | 7.146 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.041 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Gerach im Berichtsjahr 2024 161 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Gerach liegt unter diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gerach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gerach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gerach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Gerach hoch?
Gerach liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bamberg von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Gerach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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