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Hebesätze Geislingen
Für Geislingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Zollernalbkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Geislingen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Geislingen im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 452-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Geislingen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Geislingen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Zollernalbkreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Zollernalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Geislingen auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Geislingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Geislingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Haigerloch | 350 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Albstadt | 345 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Bisingen | 340 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Bitz | 340 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
| Burladingen | 340 % | −10 Prozentpunkte | 365 % |
Gewerbesteuer in Geislingen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Geislingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Geislingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Geislingen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.256.630 Euro | 725 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 459.350 Euro | 78 Euro |
| Grundsteuer B | 603.920 Euro | 103 Euro |
| Grundsteuer A | 27.439 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.870 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Geislingen im Berichtsjahr 2024 725 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Geislingen liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Geislingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Geislingen?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Geislingen?
Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Geislingen hoch?
Gemessen am Median Zollernalbkreis von 340 % liegt der Satz von Geislingen 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Geislingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.