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Hebesätze Bitz
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bitz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Zollernalbkreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Bitz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Bitz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 671-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Bitz ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bitz | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Zollernalbkreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Zollernalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bitz auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Bitz liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bisingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Burladingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Dautmergen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Dormettingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Dotternhausen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 315 % |
Was der Hebesatz in Bitz in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bitz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Bitz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Bitz
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 758.151 Euro | 199 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 75.624 Euro | 20 Euro |
| Grundsteuer B | 359.992 Euro | 94 Euro |
| Grundsteuer A | 8.331 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.812 | |
Je Einwohner flossen Bitz im Berichtsjahr 2024 199 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bitz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bitz?
Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Bitz hoch?
Gemessen am Median Zollernalbkreis von 340 % liegt der Satz von Bitz genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Bitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.