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Baden-Württemberg Zollernalbkreis Burladingen

Hebesätze Burladingen

Zollernalbkreis · AGS 08417013 · 12.190 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Burladingen, Stadt

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Burladingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Zollernalbkreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Burladingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Burladingen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 201-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Burladingen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burladingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burladingen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Zollernalbkreis 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Zollernalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burladingen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Burladingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Zollernalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burladingen Grundsteuer B
Bisingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bitz 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Dautmergen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Dormettingen 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Dotternhausen 340 % 0 Prozentpunkte 315 %

Gewerbesteuer in Burladingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Burladingen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Burladingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Burladingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burladingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burladingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burladingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burladingen hoch?

Burladingen liegt genau darauf, gemessen am Median Zollernalbkreis von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Burladingen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Burladingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.