Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Gaißach

Hebesätze Gaißach

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen · AGS 09173124 · 3.178 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gaißach beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Gaißach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Gaißach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 949-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Gaißach nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gaißach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gaißach 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 320 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gaißach auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gaißach Grundsteuer B
Bad Heilbrunn 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Benediktbeuern 350 % +10 Prozentpunkte 320 %
Kochel a.See 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Königsdorf 330 % −10 Prozentpunkte 330 %
Münsing 330 % −10 Prozentpunkte 290 %

Ein Rechenbeispiel für Gaißach

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Gaißach nachzulesen ist

Gaißach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Gaißach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gaißach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gaißach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gaißach?

Gaißach setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gaißach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen von 320 % liegt Gaißach 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gaißach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gaißach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.