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Bayern Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Münsing

Hebesätze Münsing

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen · AGS 09173137 · 4.386 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Münsing gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Münsing zum Landesdurchschnitt liegt

Münsing liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 669-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Münsing vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münsing, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münsing 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 320 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münsing auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Münsing mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münsing Grundsteuer B
Königsdorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bad Heilbrunn 340 % +10 Prozentpunkte 320 %
Bichl 320 % −10 Prozentpunkte 310 %
Dietramszell 320 % −10 Prozentpunkte 320 %
Egling 320 % −10 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Münsing anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Münsing beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Münsing und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Münsing ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münsing

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münsing?

Münsing setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münsing?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Münsing hoch?

Der Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt bei 320 %. Münsing liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Münsing per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Münsing
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.