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Bayern Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Königsdorf

Hebesätze Königsdorf

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen · AGS 09173134 · 3.185 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Königsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Königsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Königsdorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 946-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Königsdorf ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königsdorf 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 320 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königsdorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Königsdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königsdorf Grundsteuer B
Münsing 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Bad Heilbrunn 340 % +10 Prozentpunkte 320 %
Bichl 320 % −10 Prozentpunkte 310 %
Dietramszell 320 % −10 Prozentpunkte 320 %
Egling 320 % −10 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Königsdorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Königsdorf beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Königsdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Königsdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königsdorf?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königsdorf?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Königsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Königsdorf liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Königsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Königsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.