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Bayern Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Bad Heilbrunn

Hebesätze Bad Heilbrunn

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen · AGS 09173111 · 4.033 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Heilbrunn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bad Heilbrunn bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Heilbrunn im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 741-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Heilbrunn im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Heilbrunn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Heilbrunn 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 320 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Heilbrunn auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Heilbrunn

Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Heilbrunn Grundsteuer B
Gaißach 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Benediktbeuern 350 % +10 Prozentpunkte 320 %
Kochel a.See 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Königsdorf 330 % −10 Prozentpunkte 330 %
Münsing 330 % −10 Prozentpunkte 290 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Heilbrunn konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Heilbrunn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Heilbrunn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Heilbrunn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Heilbrunn?

In Bad Heilbrunn gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Heilbrunn?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Heilbrunn hoch?

Der Median Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt bei 320 %. Bad Heilbrunn liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Heilbrunn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Heilbrunn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.