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Brandenburg Frankfurt (Oder)

Hebesätze Frankfurt (Oder)

Brandenburg · AGS 12053000 · 57.605 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Frankfurt (Oder), kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
359 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Frankfurt (Oder) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Landesmedian in Brandenburg liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 77 Prozentpunkte.

Wo Frankfurt (Oder) im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Frankfurt (Oder) im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 397 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 4-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Frankfurt (Oder) im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankfurt (Oder), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankfurt (Oder) 400 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Frankfurt (Oder) liegt

Gemeinden in Brandenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankfurt (Oder) Grundsteuer B
Angermünde 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Cottbus 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Frauendorf 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Grünewald 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Guteborn 400 % 0 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Frankfurt (Oder) konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Frankfurt (Oder), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Frankfurt (Oder) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankfurt (Oder)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankfurt (Oder)?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankfurt (Oder)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Frankfurt (Oder). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Frankfurt (Oder)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.