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Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Grünewald

Hebesätze Grünewald

Landkreis Oberspreewald-Lausitz · AGS 12066116 · 509 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Grünewald setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Grünewald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Grünewald im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 397 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 379-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Grünewald im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grünewald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grünewald 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz 360 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grünewald auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grünewald Grundsteuer B
Frauendorf 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Guteborn 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Hermsdorf 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Hohenbocka 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lauchhammer 400 % 0 Prozentpunkte 416 %

Gewerbesteuer in Grünewald an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Grünewald selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Grünewald noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grünewald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grünewald?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grünewald?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Grünewald hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Grünewald liegt 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Grünewald selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Grünewald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.