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Hebesätze Frauendorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frauendorf beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Frauendorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Frauendorf im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 397 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 334-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Frauendorf im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Frauendorf | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frauendorf auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Frauendorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Frauendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Grünewald | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Guteborn | 400 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Hermsdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Hohenbocka | 400 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Lauchhammer | 400 % | 0 Prozentpunkte | 416 % |
Gewerbesteuer in Frauendorf an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Frauendorf beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Frauendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Frauendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frauendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frauendorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frauendorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Frauendorf hoch?
Frauendorf liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Frauendorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.