Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Guteborn

Hebesätze Guteborn

Landkreis Oberspreewald-Lausitz · AGS 12066120 · 517 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Guteborn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Guteborn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Guteborn im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 397 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 371-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Guteborn nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Guteborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Guteborn 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz 360 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Guteborn auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Guteborn Grundsteuer B
Frauendorf 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Grünewald 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hermsdorf 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Hohenbocka 400 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lauchhammer 400 % 0 Prozentpunkte 416 %

Ein Rechenbeispiel für Guteborn

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Guteborn nachzulesen ist

Guteborn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Guteborn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Guteborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Guteborn?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Guteborn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Guteborn hoch?

Guteborn liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Guteborn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Guteborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.