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Niedersachsen Heidekreis Frankenfeld

Hebesätze Frankenfeld

Heidekreis · AGS 03358009 · 534 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Frankenfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Frankenfeld im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Frankenfeld im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 902-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Frankenfeld nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenfeld 390 % Berichtsjahr 2024
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenfeld auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Frankenfeld

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenfeld Grundsteuer B
Ahlden (Aller), Flecken 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Bad Fallingbostel 390 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bispingen 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Hodenhagen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Lindwedel 400 % +10 Prozentpunkte 520 %

Ein Rechenbeispiel für Frankenfeld

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Frankenfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Frankenfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenfeld?

Frankenfeld setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenfeld hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Frankenfeld liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Frankenfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Frankenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.