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Niedersachsen Heidekreis Bispingen

Hebesätze Bispingen

Heidekreis · AGS 03358002 · 6.508 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bispingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bispingen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bispingen im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 296-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bispingen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bispingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bispingen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bispingen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bispingen Grundsteuer B
Ahlden (Aller), Flecken 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Bad Fallingbostel 390 % 0 Prozentpunkte 450 %
Frankenfeld 390 % 0 Prozentpunkte 490 %
Hodenhagen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Lindwedel 400 % +10 Prozentpunkte 520 %

Was die Gewerbesteuer in Bispingen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bispingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bispingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bispingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bispingen?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bispingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bispingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Bispingen liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bispingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bispingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.