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Hebesätze Fischbach
In Fischbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Fischbach hoch?
77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Fischbach im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 787-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Fischbach nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Fischbach | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Birkenfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fischbach auf Platz 96, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Fischbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Birkenfeld | 420 % | −20 Prozentpunkte | 500 % |
| Idar-Oberstein | 420 % | −20 Prozentpunkte | 535 % |
| Bollenbach | 415 % | −25 Prozentpunkte | 465 % |
| Gollenberg | 410 % | −30 Prozentpunkte | 465 % |
| Sonnenberg-Winnenberg | 410 % | −30 Prozentpunkte | 500 % |
Ein Rechenbeispiel für Fischbach
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Fischbach nachzulesen ist
Fischbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Fischbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Fischbach aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 409.180 Euro | 446 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 32.548 Euro | 35 Euro |
| Grundsteuer B | 111.819 Euro | 122 Euro |
| Grundsteuer A | 924 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 917 | |
Fischbach nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 446 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 917 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fischbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fischbach?
Fischbach setzt 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.707,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fischbach?
Fischbach setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Fischbach hoch?
Fischbach liegt 60 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Birkenfeld von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Fischbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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