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Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Bollenbach

Hebesätze Bollenbach

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134012 · 132 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bollenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wo Bollenbach im Vergleich steht

Der Wert von 415 % ordnet Bollenbach im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 58 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.088-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bollenbach ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bollenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bollenbach 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bollenbach auf Platz 93, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bollenbach Grundsteuer B
Birkenfeld 420 % +5 Prozentpunkte 500 %
Gollenberg 410 % −5 Prozentpunkte 465 %
Idar-Oberstein 420 % +5 Prozentpunkte 535 %
Sonnenberg-Winnenberg 410 % −5 Prozentpunkte 500 %
Bundenbach 405 % −10 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Bollenbach in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 415 % macht daraus 13.871,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Bollenbach nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bollenbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bollenbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bollenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bollenbach?

In Bollenbach gilt ein Hebesatz von 415 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.871,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bollenbach?

Bollenbach setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bollenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bollenbach liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bollenbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bollenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.