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Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Birkenfeld

Hebesätze Birkenfeld

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134010 · 7.212 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Birkenfeld, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Birkenfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Birkenfeld im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Birkenfeld im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 85-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Birkenfeld im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Birkenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Birkenfeld 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Birkenfeld auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Birkenfeld Grundsteuer B
Idar-Oberstein 420 % 0 Prozentpunkte 535 %
Bollenbach 415 % −5 Prozentpunkte 465 %
Gollenberg 410 % −10 Prozentpunkte 465 %
Sonnenberg-Winnenberg 410 % −10 Prozentpunkte 500 %
Bundenbach 405 % −15 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Birkenfeld konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Birkenfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Birkenfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Birkenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Birkenfeld?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Birkenfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Birkenfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Birkenfeld von 380 % liegt Birkenfeld 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Birkenfeld. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Birkenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.