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Bayern › Landkreis Erding ›Finsing

Hebesätze Finsing

Landkreis Erding · AGS 09177118 · 4.772 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Finsing gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Finsing bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Finsing im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 619-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Finsing nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Finsing, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Finsing 350 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Finsing auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Finsing mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Finsing Grundsteuer B
Bockhorn 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Dorfen 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Eitting 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Fraunberg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Inning a.Holz 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Finsing

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Wer den Hebesatz in Finsing beschließt

Finsing legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Finsing fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Was Finsing aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Finsing, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer2.719.621 Euro574 Euro
davon Gewerbesteuerumlage273.666 Euro58 Euro
Grundsteuer B501.031 Euro106 Euro
Grundsteuer A60.125 Euro13 Euro
Einwohner am 31.12.20244.740

Finsing nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 574 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Finsing

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Finsing?

Finsing setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Finsing?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Finsing hoch?

Finsing liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Erding von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Finsing durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Finsing
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.