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Hebesätze Eitting
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eitting aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Eitting hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Eitting im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.003-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Eitting im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Eitting | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Erding | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eitting auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Eitting mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Eitting | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bockhorn | 350 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Dorfen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Finsing | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Fraunberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Inning a.Holz | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Eitting konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Eitting beschließt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eitting, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eitting noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Eitting tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.837.554 Euro | 928 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 302.353 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer B | 374.361 Euro | 122 Euro |
| Grundsteuer A | 48.039 Euro | 16 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.057 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Eitting im Berichtsjahr 2024 928 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Eitting liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eitting
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eitting?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eitting?
Eitting setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Eitting hoch?
Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %. Eitting liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Eitting per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.