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Bayern Landkreis Erding Inning a.Holz

Hebesätze Inning a.Holz

Landkreis Erding · AGS 09177122 · 1.563 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Inning a.Holz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Inning a.Holz hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Inning a.Holz im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.578-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Inning a.Holz im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Inning a.Holz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Inning a.Holz 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Inning a.Holz auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Inning a.Holz Grundsteuer B
Bockhorn 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Dorfen 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Eitting 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Finsing 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Fraunberg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Inning a.Holz an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Inning a.Holz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Inning a.Holz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Inning a.Holz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Inning a.Holz?

Inning a.Holz setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Inning a.Holz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Inning a.Holz hoch?

Inning a.Holz liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Erding von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Inning a.Holz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Inning a.Holz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.